Bescheid bekommen?

Erst prüfen, dann zahlen. Einspruch einlegen, bevor die Frist abläuft.

Bußgeld, Steuerbescheid, Jobcenter, Krankenkasse, Pflegegrad und mehr: Viele Bescheide enthalten Fehler. Wir berechnen Ihre Frist und vermitteln Ihnen kostenlos die Ersteinschätzung einer spezialisierten Partnerkanzlei.

  • Ersteinschätzung kostenlos und unverbindlich
  • Schreiben einfach fotografieren und hochladen
  • 14 Rechtsgebiete, eine Anlaufstelle
Fristen-Check§§ 187 ff. BGB

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Unverbindliche Berechnung inkl. bundesweiter Feiertage. Den vierten Tag der Bekanntgabe verschieben wir vorsichtshalber nicht. Ohne Gewähr.

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Wogegen möchten Sie vorgehen?

Für jedes Thema erklären wir Fristen, typische Fehler und den Ablauf und leiten Sie zur passenden Partnerkanzlei.

Bußgeld & BlitzerGeblitzt, Rotlicht, Handy am Steuer: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht prüfen lassen. Einspruch · 2 Wochen SteuerbescheidEinkommensteuer, Grundsteuer oder Schätzung: Einspruch gegen den Steuerbescheid fristgerecht prüfen lassen. Einspruch · 1 Monat Jobcenter-BescheidAblehnung, Kürzung, Miete oder Rückforderung: Jobcenter-Bescheid über Grundsicherungsgeld prüfen lassen. Widerspruch · 1 Monat KrankenkasseHilfsmittel, Krankengeld, Reha oder OP abgelehnt: Widerspruch fristgerecht prüfen lassen. Widerspruch · 1 Monat Pflegegrad & PflegePflegegrad zu niedrig oder abgelehnt: MD-Gutachten prüfen und Widerspruch fristgerecht einlegen. Widerspruch · 1 Monat Schwerbehinderung GdBGdB zu niedrig, Merkzeichen abgelehnt oder herabgesetzt: Widerspruch fristgerecht prüfen lassen. Widerspruch · 1 Monat Rente & RehaEM-Rente abgelehnt, Reha verweigert oder Rente zu niedrig: Widerspruch gegen die Rentenversicherung prüfen lassen. Widerspruch · 1 Monat Kündigung & AbfindungKündigung erhalten? Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen prüfen lassen und Abfindung sichern. Klage · 3 Wochen Sperrzeit & ALG ISperrzeit, Ruhen wegen Abfindung oder Rückforderung: Bescheid der Arbeitsagentur fristgerecht prüfen lassen. Widerspruch · 1 Monat Nebenkosten & MieteNebenkostenabrechnung oder Mieterhöhung fehlerhaft? Einwendungen fristgerecht prüfen lassen. Widerspruch · 12 Monate Rundfunkbeitrag (GEZ)Festsetzungsbescheid vom Beitragsservice erhalten? Widerspruch, Befreiung und Zweitwohnung fristgerecht prüfen lassen. Widerspruch · 1 Monat Elterngeld, KindergeldElterngeld zu niedrig, Kindergeld gestrichen, BAföG abgelehnt: Widerspruch oder Einspruch fristgerecht prüfen lassen. Widerspruch · 1 Monat Mahnbescheid & InkassoMahnbescheid oder Inkassoforderung erhalten? Widerspruch fristgerecht prüfen lassen. Widerspruch · 2 Wochen Versicherung lehnt abLeistung abgelehnt oder gekürzt: Ablehnung der Versicherung prüfen lassen und Ansprüche rechtzeitig sichern. Widerspruch · 3 Jahre

So funktioniert's

In vier Schritten zur Ersteinschätzung

  1. Fall schildern

    Ein paar Fragen zum Schreiben beantworten. Dauert etwa zwei Minuten.

  2. Frist sichern

    Wir berechnen das Fristende sofort, inklusive Wochenenden und Feiertagen.

  3. Schreiben hochladen

    Foto oder PDF genügt. Die Kanzlei sieht direkt Aktenzeichen und Vorwurf.

  4. Einschätzung erhalten

    Eine Partnerkanzlei meldet sich in der Regel innerhalb eines Werktags. Sie entscheiden, ob es weitergeht.

Warum einspruch.eu

Ein Portal für alle Bescheide, mit Fristen im Blick

  • Frist zuerstJede Prüfung beginnt mit dem Fristende. Eilige Fälle werden markiert und bevorzugt bearbeitet.
  • Spezialisierte PartnerkanzleienVerkehrsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Arbeits- und Mietrecht: Ihr Fall geht an eine Kanzlei, die dieses Gebiet täglich bearbeitet.
  • Kosten vorher klarDie Ersteinschätzung ist kostenlos. Beauftragt wird erst, wenn Sie zustimmen. Rechtsschutz wird automatisch berücksichtigt.
  • Daten bleiben in der EUVerschlüsselte Übertragung, Speicherung in der EU, Weitergabe nur mit Ihrer Einwilligung.
 Selbst schreibenÜber einspruch.eu
Fristende berechnenselbst nachlesenautomatisch
Fehler im Bescheid findenohne Akteneinsicht schwerPrüfung durch Kanzlei
Messdaten, Gutachten, Aktekaum zugänglichAkteneinsicht durch Anwalt
KostenkeineErsteinschätzung kostenlos
AufwandStundenca. 2 Minuten

Lieber selbst? Unsere Musterschreiben sind kostenlos.

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Vorlagen für Einspruch und Widerspruch

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Fragen

Gut zu wissen

Was kostet die Prüfung über einspruch.eu?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie eine Partnerkanzlei ausdrücklich beauftragen, können Kosten entstehen. Diese erfahren Sie vorher. Mit Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Versicherung die Anwaltskosten; im Sozialrecht ist das Widerspruchsverfahren für Sie gebührenfrei.

Was ist der Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch?

Beides sind Rechtsbehelfe gegen eine Entscheidung. Einspruch heißt es zum Beispiel gegen Bußgeldbescheide, Steuerbescheide und den Vollstreckungsbescheid. Widerspruch legen Sie gegen Bescheide von Sozialbehörden wie Jobcenter, Krankenkasse oder Rentenversicherung sowie gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid ein. Gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber hilft dagegen nur die Kündigungsschutzklage.

Wie lange habe ich Zeit?

Das hängt vom Schreiben ab. Gegen Bußgeldbescheide und Mahnbescheide haben Sie zwei Wochen ab Zustellung, gegen Kündigungen drei Wochen ab Zugang, gegen die meisten Behördenbescheide einen Monat. Unser Fristenrechner zeigt Ihnen das genaue Datum.

Wer prüft meinen Fall?

einspruch.eu ist ein Informations- und Vermittlungsportal. Ihre Angaben werden nach Ihrer Einwilligung an eine unabhängige, auf das Rechtsgebiet spezialisierte Partnerkanzlei weitergegeben. Nur die Kanzlei berät Sie rechtlich und vertritt Sie, wenn Sie das möchten.

Was passiert mit meinen Daten und Unterlagen?

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen, auf Servern in der EU gespeichert und nur zur Prüfung Ihres Anliegens verwendet. An Dritte außerhalb der beauftragten Partnerkanzlei werden sie nicht weitergegeben. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

Kann ich den Einspruch auch selbst schreiben?

Ja. Für viele Fälle finden Sie bei uns kostenlose Musterschreiben. Ein fristwahrender Einspruch oder Widerspruch muss oft noch gar nicht begründet werden. Eine Begründung, Akteneinsicht oder die Prüfung von Messdaten und Gutachten gelingt mit anwaltlicher Hilfe aber meist besser.

Die Frist läuft schon.

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